
Gerne übernehmen wir für Sie die Abwicklung zur Kostenübernahme ihrer Verordnung mit dem chefärztlichen Dienst ihrer Krankenversicherung. Damit es für Sie zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt, ersuchen wir Sie, auf das Vorhandensein einer Diagnose (Begründung) und auf die Angabe des Facharztes zu achten, welcher das Medikament bzw. den Heilbehelf ursprünglich verordnet hat, falls Ihnen Ihr Hausarzt das Präparat weiterverordnet. Auch die Dosierung muss am Rezept vermerkt sein.
Wie bei jedem anderen Rezept sollten auch Ihre persönliche Daten vollständig ausgefüllt sein.
Falls Sie das Präparat im Vorhinein (also vor einer chefärztlichen Bewilligung) mitnehmen möchten, müssen Sie im Falle einer Ablehnung durch den Chefarzt für die Kosten des Medikaments allerdings selbst aufkommen.
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